LIN25 hat am 01.10.25 die im Stadtrat vertretenen Parteien gebeten, eine fraktionsübergreifende Initiative zu starten. Nachfolgend der Wortlaut.

„Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende der im Münchner Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen (wie Sie im Ratsinformationssystem zu finden sind),

in den letzten zweieinhalb Monaten hat die Initiative LIN25 über 8.600 Unterschriften gesammelt, um der Forderung nach Korrektur einer Baugenehmigung für drei Townhäuser in Untersendling und der damit verbundenen Fällung alten Baumbestands Ausdruck zu verleihen. Mit vielen Stadträtinnen und Stadträten haben wir Einzelgespräche geführt sowie die Petition persönlich ins Rathaus getragen.

Natürlich wissen wir, dass Baugenehmigungen nach Art 34 BauGB ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ darstellen und die Mitwirkungsmöglichkeiten von gewählten, ehrenamtlichen Stadträt/innen begrenzt sind. Trotzdem haben Sie fraktionsübergreifend die Chance, den Oberbürgermeister und die LBK gemeinsam dazu aufzufordern, einen mehr als fragwürdigen Verwaltungsakt zurückzunehmen.

Mit dem gestrigen Datum hat der VGH einen Schiebebeschluss getroffen, weil die zuständige Kammer die Argumente der von uns unterstützten naturschutzrechtlichen Klageschrift eingehend prüfen will. Dies ist zumindest ein Hinweis darauf, dass die Rechtslage nicht so eindeutig ist, wie es die Stadtverwaltung immer wieder behauptet.

Es würde uns in der Initiative LIN25 sehr freuen, wenn Sie sich fraktionsübergreifend koordinieren und die Stadtverwaltung auffordern könnten, die erteilte Baugenehmigung zurückzunehmen. Das wäre ein sehr starkes Zeichen der demokratischen Parteien gegen eine Verdrossenheit mancher Bürger/innen und den Unmut mit vielen kommunalpolitischen Entscheidungen. Wenn dies gemeinsam geschieht, wäre jede taktische Überlegung in Sachen Kommunalwahlkampf außen vor. Wir erlauben uns, diesen Brief zu veröffentlichen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und freundliche Grüße

Thomas Hinz                     Amélie und Karl Ströhl                     Toni Hasselmann


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