Am 11.09.2025 veröffentlichte das Planungsreferat (LBK), dass es rechtswidrig gewesen wäre, dem Investor die Baugenehmigung zu verweigern. Dies bezweifeln viele Menschen.
„Es ist es eher so, dass Baugenehmigung rechtswidrig genannt werden sollte“, sagt Thomas Hinz, Sprecher der Mieter- und Nachbarschaftsinitiative. In Artikel 34 des Baugesetzbuchs, der für die Baugenehmigung anzuwenden war, heißt es wörtlich: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“
- Die Erschließung des Baus ist offensichtlich überhaupt nicht gesichert. Man erreicht den Neubau nur durch über einen engen Kellerdurchgang eines denkmalgeschützten Vorderhauses. Die Baugenehmigung drückt sich um präzise Festlegungen zum Denkmalschutz. Auch der Brandschutz erscheint angesichts der fehlenden Erschließung nicht wirklich nachweisbar.
 - Das Ausmaß der genehmigten baulichen Nutzung ist auf die Grundstücksfläche völlig überdimensioniert. Die unmittelbaren Nachbargrundstücke haben eine deutliche geringere bauliche Nutzung.
 - Ob sich der geplante Bau mit seinen fünf Stockwerken mit Glas und Holzfassade in die Eigenart der näheren Umgebung muss ebenfalls bezweifelt werden. Für die Nachbarhäuser entsteht teilweise eine gefängnishofähnliche Situation – mit einer 15 Meter hohen Mauer.
 - Weiterhin sind beim Neubarvon den geforderten Abstandflächen Ausnahmen zugelassen? Warum?
 - Im Verfahren sind hinsichtlich der Nutzung widersprüchliche Angaben gemacht und Pläne eingereicht worden – etwa drei familiengerechte Wohnungen mit jeweils 250qm, Planzeichnungen, die darauf schließen lassen, dass pro Familie vier Badezimmer, aber keine Küche geplant wird?
 - Schließlich behauptet das Planungsreferat wahrheitswidrig, die Bäume seien so geschädigt, dass ohnehin nicht mehr lange stehen könnten. Mehrere Baumsachverständige haben sich LIN25 gegenüber eindeutig und anders geäußert.
 
Insgesamt kommt es einem so vor, als würde sich die Stadtverwaltung aus ihrer Verantwortung für unangenehme Entscheidungen stehlen wollen – nach dem Motto: Eigentlich finden wir es auch nicht gut, aber uns sind die Hände gebunden.
„In diesem Fall wäre proaktives Handeln, das dem Interesse der Menschen nach Daseinsvorsorge entspricht, anfordert und auch möglich gewesen,“ sagt Hinz. „Die Baugenehmigung hätte so niemals erteilt werden dürfen.“ Am Dienstag, 23.9. lädt LIN25 zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung in das ASZ (Daiserstr./Lindenschmitstr.) ein, bei der die Argumente nochmals gewürdigt werden.

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